Kosten
Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen. Damit die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden können, benötigen Sie eine ärztliche Anordnung für eine psychologische Psychotherapie. Dabei gelten folgende Bedingungen:
Eine Anordnung darf nur durch einen Arzt / eine Ärztin mit einem eidg. anerkannten Weiterbildungstitel in
1. Allgemeiner Innerer Medizin (oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin)
2. Psychiatrie oder Psychotherapie
3. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
4. Kinder- und Jugendmedizin oder Inhaber/-in eines interdisziplinären Schwerpunkttitels Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM)
ausgestellt werden.
Für die Mehrzahl der Patientinnen und Patienten ist es ratsam, sich für eine Anordnung an den Hausarzt / die Hausärztin zu wenden. Fragen Sie im Zweifel nach, ob obige Bedingungen erfüllt sind.
